Ihre Rechtsanwältinnen im Inkassowesen in Wien und Hollabrunn
Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.
Die Dienstleistung wurde vor Monaten erbracht, aber Sie warten vergeblich auf Ihr Honorar? Sie wollen endlich die letzte Miete Ihres säumigen Mieters einfordern, doch die freundliche Erinnerung an den Schuldner wird einfach ignoriert?
Nicht nur Unternehmen, sondern auch freiberufliche beziehungsweise private Personen haben mit solchen ärgerlichen Situationen zu kämpfen.
Seit 20 Jahren hat unsere Kanzlei Erfahrung im Inkassowesen und Exekutionsrecht. Wir bieten Ihnen eine umfassende Fachberatung zu Ihrem individuellen Anliegen sowie tatkräftige Unterstützung bei Verhandlungen mit der gegnerischen Partei und bei der Forderungseintragung.
So gehen wir im Inkassowesen vor
Wir übernehmen den gesamten Prozess, indem wir zunächst das schriftliche beziehungsweise telefonische Mahnwesen betreiben. Der Schuldner reagiert nach der Mahnung noch immer nicht? Im nächsten Schritt leiten wir das gerichtliche Verfahren ein. Dabei können Förderungen unter 75.000 Euro mit einer Mahnklage gerichtlich eingefordert werden. Mittels der Mahnklage wird der Schuldner aufgefordert, seine Schuld zu begleichen oder binnen vier Wochen Einspruch einzureichen.
Möglicherweise befinden Sie sich in der unrechtmäßigen Situation, eine Zahlungsforderung erhalten zu haben, die nicht zu Recht besteht? Auch in diesem Fall unterstützen wir Sie bei Ihrem Einspruch. Wir beraten Sie bezüglich richtiger Vertragsgestaltung und Auftragsabwicklung, damit Sie in Zukunft einen positiven Effekt in Ihrer Buchhaltung erkennen können. Besonders bei der Formulierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen können bereits Ausfälle bei den Forderungsbetreibungen verhindert werden.
Zur üblichen Standardexekution, wie etwa der Forderungs- und Gehaltsexekution, können außerdem weitere Exekutionen eingebracht werden. Unsere Kanzlei unterstützt Sie daher überdies bei Pfändungen, zum Beispiel des Guthabens am Geschäftskonto, des Gewerbescheins samt dem dazugehörigen Unternehmen sowie von Erbteilen oder Stammanteilen.
Unser Leistungsspektrum im Inkassowesen
- Eintreibung offener Forderungen
- Kompetente Beratung bei inkassorechtlichen Anliegen
- Außergerichtliche Verhandlungen mit Schuldner (beispielsweise Ratenzahlungsvereinbarungen)
- Kontrolle von Zahlungsplänen unter Berücksichtigung entsprechender Verjährungsfristen
- Einbringung von Mahnklagen
- Einleiten von Exekutionsverfahren
- Rechtliche Vertretung bei gerichtlichen Prozessen